Zertifikatslehrgang Führen von Kindes- und Erwachsenenschutzmandaten
Das Kindesschutzrecht und Erwachsenenschutzrecht (KESB) nimmt in der Schweiz eine wichtige Rolle ein. Seine Vorschriften und Regeln basieren auf dem Zivilgesetzbuch, wobei die konkrete Ausführung bei den jeweiligen Kantonen liegt. Um schutzbedürftige Menschen in diesem Bereich zu unterstützen, braucht es gut ausgebildete Fachpersonen, die ihnen anvertraute Personen oder Familien professionell und bedarfsgerecht begleiten. Diesbezüglich können sich auch Privatpersonen engagieren und sich für eine Mandatsführung entscheiden. Für die Übernahme einer Beistandschaft bildet unser 2-tägiger Zertifikatslehrgang Führen von Kindes- und Erwachsenenschutzmandaten eine gute Basis. Je nach persönlichem Ziel empfehlen wir die vorgängige Absolvierung unserer Coaching-Basisausbildung, allenfalls in Kombination mit unserem 2-tägigen Zertifikatslehrgang Case Management und Sozialversicherungswissen, um derartige Mandate fachgerecht zu führen und zu begleiten.
Im Lehrgang und Seminar Führen von Kindesschutzmandaten und Erwachsenenschutzmandaten erlernen Sie auch, was eine sozialpädagogische Familienbegleitung ist und wie Sie in dieser Rolle quasi als Familiencoach die Eltern bei der Erziehung der Kinder unterstützen. Manchmal lässt sich durch diese Massnahme eine Beistandschaft vermeiden. Oft arbeitet die Familienbegleitung auch mit einer bereits ernannten Beistandschaft zusammen. Dann ist die genaue und Aufgabenklärung und intensive Zusammenarbeit beider Mandatspersonen sehr wichtig.
In Trennungs- oder Scheidungssituationen der Eltern findet eine eingehende Beratung zu Obhuts- und Besuchsrechtsfragen statt.
Weitere Inhalte des Zertifikatslehrgangs
Teilnehmende lernen im Zertifikatslehrgang unter anderem die unterschiedlichen Mandatsformen, die genaue Vorgehensweise der Bedarfsklärung sowie der jeweiligen Mandatsübernahme kennen. Sie lernen, in welcher Phase welche administrativen Tätigkeiten im jeweiligen Bereich erforderlich sind und wie diese auszuführen sind. Des Weiteren bekommen Sie einen umfassenden Einblick in die individuelle Fallführung, die Berichterstattung und den konkreten Fallabschluss. Darüber hinaus erhalten Sie alle wichtigen Informationen über die Rollen der KESB sowie der Sozialbehörde, darin integrierte Abteilungen und deren interaktive Zusammenarbeit mit der ernannten Beistandschaft. Innerhalb der sozialpädagogischen Familienbegleitung (SPF) beraten und unterstützt die Familienbegleitung das gesamte Familiensystem, damit dort durch neue Regeln und Abmachungen eine Beruhigung eintreten kann.
Dabei gehören familiäre Konflikte und erzieherische Fragen zu den häufigen Problemen. Aber auch bei Eheproblemen sowie einer bevorstehenden Trennung oder Scheidung sind viele Menschen auf Ratschläge von erfahrenen Coaches für die Familie angewiesen. Eine Beistandschaft kann auch bei psychosozialen Problemen der betroffenen Personen selber gewünscht oder durch die KESB von Amtes wegen angeordnet werden.
Ziele einer Mandatsführung bei der sozialpädagogischen Familienbegleitung
Zu den Zielen von SPF-Massnahmen zählt vor allem das Kindeswohl, sodass die Kinder in ihrer eigenen Familie aufwachsen können. Dafür stärken Coaches und Familienbegleitung die Eltern in ihrer Rolle und helfen ihnen dabei, entstehende Konflikte zum Wohl aller beteiligten Familienmitglieder ganzheitlich zu lösen. Grundsätzlich ist die Beratungstätigkeit der SPF an einer systemischen Lösung von Problemen orientiert. So leistet die Fachperson bei den Familien eine Hilfe zur Selbsthilfe und legt in diesem Rahmen einen grossen Wert auf den Kindesschutz.
Wenn Sie an einer Mandatsführung interessiert sind, empfiehlt sich neben einer Ausbildung in Sozialarbeit oder Sozialpädagogik auch unsere Coaching-Basisausbildung als Qualifizierung, gefolgt von unserem 2-tägigen Zertifikatslehrgang für die fachspezifischen Themen. Bei der Übernahme einer Beistandschaft ist es auch wichtig, dass die Interessierten über entsprechende persönliche sowie zeitliche Kapazitäten verfügen. Nur so lässt sich eine individuelle und korrekt durchgeführte Betreuung von schutzbedürftigen Menschen sicherstellen. Auf diese Weise können Sie einen solidarischen Beitrag zur Stärkung der sozialen Sicherheit leisten.
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